Merket auf, ihr Edlen!

fahret fort

Es geben sich die Ehre auf das Feste zu laden, von

Freifrau
Renate Maria zu Schwenningen

und Ihres Gefährten

Adrian zur rostigen Lanze,

auf deren Sommerresidenz,

Schloss Neuburg
an der schönen Kammel,

am 9. Tage des 5. Monates im Jahre des Herren 2026,

um ein Gelage auszurichten, zu Ehren des gemeinsam wiederkehrenden 115. Wiegenfestes. Das wohllöbliche Erscheinen Eurer Hochwohlgeborenen sei somit erwartet.









Die Ausschweifungen sollen standesgemäß stattfinden, in unserer Schlossschänke, mit reichlichen Genüssen aus der Schlossküche, mundenden Weinen und schäumenden Bieren.

Die Anreisenden werden aufgefordert sich zur 5. Stunde nach dem Mittagsgeläute zum ersten Umtrunk einzufinden. Herrschaften mit Übernachtungswunsche, sollen sich bereits zur 4. Stunde, zwecks Bezug und dem Ordnen derer Entourage, in die Schlosskemenaten begeben. Ausreichende Stallungen für Kutschen und Pferde, trockene Scheunen für Euer Gesinde, seien gegeben.

Für die weitere Organisation wird vom Hofmarschall die Bekanntgabe von Folgenden gefordert:

Eure hochherrschaftlichen Wünsche für das Hauptgericht, welche da wären:











Es sei darum ersucht, ein Hauptgelage je angemeldeter Duchlauchtigkeit auszuwählen.

Zwecks Umsiedlung der Schlossvasallen, sind noch Eure Nächtigungs-vorlieben mitzuteilen, welche von Euer Gnaden selbst zu begleichen wären.






Alle Kemenatenpreise beinhalten ein reichhaltiges Morgenmahl, ab der 9. Stunde des nächsten Tages, inkl. dem orientalischem Gebräu aus schwarzen Bohnen.

Eurer Bekanntgabe der Speisefolge, als auch des Kemenatenwunsches, ist bitte mittels Markieren des Gewünschten, vorzunehmen. Sodass es der Freifrau via elektronischer Brieftaube übermittelt werde.

Dies soll so geschehen bis, zum 30. Tage des 9. Monates im Jahres des Herren 2025.

Ihr wollt uns noch etwas mitteilen?

      



Es sei um großzügige Gulden-Geschenke gebeten, sodass die dann notwendig gewordenen Renovierungsarbeiten am Schlosse durchgeführte werden.

Das Mitbringen von eigenen Schalmaien, Spielmannszügen, Gauklern und leibeigenen Narren, sowie unziemlicher Räucherwaren sei untersagt. Zuwiderhandlung wird mit 5 Tagen schwerem Kerker, 
bei Wasser und Brot bestraft.

Die Freifrau und der Raubritter